Mit der BMF-Arbeitshilfe können keine Verkehrswerte für den Gebäude- und für den Bodenanteil ermittelt werden: „Es werde Licht.“
Beitrag in GuG aktuell 2025, 41 von Professor Wolfgang Kleiber
- Einzelne Boden- und Gebäudeanteile an einem bebauten Grundstück werden nicht einzeln gehandelt, sondern nur als Gesamtobjekt.
Diese sind somit zivilrechtlich nicht verkehrsfähig und können deshalb keinen eigenen Verkehrswert haben. - Durch Abzug eines Bodenrichtwerts für unbebaute Grundstücke vom Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwert für ein bebautes Grundstück liegen diese drei Verfahren in der BMF-Arbeitshilfe ganz nahe bei der Restwertmethode.