Aktuelles

Wir haben die aktuellen Entwicklungen zur Kaufpreisaufteilung für Sie zusammengestellt und jeweils kommentiert:

Fazit und aktueller Stand:

Mit den Ergebnissen der BMF-Arbeitshilfe kann und darf das jeweils zuständige Finanzamt die Kaufpreisaufteilung nach Jacoby® nicht zurückweisen, da diese gem. der im Bundessteuerblatt (BStBl.) veröffentlichten BFH-Rechtsprechung nicht bindend und nach wie vor erwiesenermaßen fehlerbehaftet ist.

Des Weiteren wurde im Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 20.03.2024 - 3 K 3137/19 festgestellt, dass sämtliche Bedenken und vermeintlichen Gegenargumente der Arbeitsgruppe Kaufpreisaufteilung (AG KPA) gegenüber der Kaufpreisaufteilung nach Jacoby® im BMF-Schreiben vom 31.03.2020 [1] bereits in der im BStBl. veröffentlichten BFH-Rechtsprechung geklärt wurden. Daher wurde in diesem Urteil auch keine Revision zugelassen.

Dieser Auffassung hat sich zwischenzeitlich auch das BMF mit Schreiben vom 10.10.2024 [2] angeschlossen, so dass es sich bei vermeintlichen Gegenargumenten der Arbeitsgruppe Kaufpreisaufteilung (AG KPA), die gelegentlich noch von einzelnen Finanzämtern vorgetragen werden, demnach nur noch um von der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits widerlegte persönliche Meinungsäußerungen handelt.

Aktuelle Urteile

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BFH-Urteil vom 27.11.2017, IX B 144/16

Das Vergleichs-, das Ertrags- und das Sachwertverfahren können gleichwertig bei Kaufpreisaufteilungen angewendet werden.

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Kategorie: Aktuelle Urteile

BFH-Urteil vom 15.11.2016, IX B 98/16

Aufteilung eines Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden - Bewertungsmethode

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BFH-Urteil vom 16.09.2015, IX R 12/14

Eine Aufteilung des Kaufpreises im notariellen Kaufvertrag wird i.d.R. reibungslos von der Steuerverwaltung anerkannt, sofern diese nicht willkürlich gewählt oder mit einem ungewöhnlich hohen Gebäudeanteil einseitig zu Gunsten des Käufers manipuliert wurde.

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Kategorie: Aktuelle Urteile

BFH-Urteil vom 24.02.1999, IV B 73/98

Das Ertragswertverfahren ist nicht mit dem von der Rechtsprechung des BFH verworfenen "Restwertverfahren" zu vergleichen.

Bei primär zu Vermietungszwecken erworbenen Immobilien bietet sich für die Kaufpreisaufteilung das Ertragswertverfahren an.

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1 BMF-Schreiben vom 31.03.2020, GZ IV C 7– S 3010/20/10001 :002, DOK: 2020/0316625

2 BMF-Schreiben vom 10.10.2020, GZ IV D 4 – S 3010/20/10001 :003, DOK: 2024/0860337