Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 20.03.2024 - 3 K 3137_19, GuG 2024, 309 - 319
Die Punkte I. - III. dieses Urteils finden Sie hier.
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Wir haben die aktuellen Entwicklungen zur Kaufpreisaufteilung für Sie zusammengestellt und jeweils kommentiert:
Fazit und aktueller Stand:
Mit den Ergebnissen der BMF-Arbeitshilfe kann und darf das jeweils zuständige Finanzamt die Kaufpreisaufteilung nach Jacoby® nicht zurückweisen, da diese gem. der im Bundessteuerblatt (BStBl.) veröffentlichten BFH-Rechtsprechung nicht bindend und nach wie vor erwiesenermaßen fehlerbehaftet ist.
Des Weiteren wurde im Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 20.03.2024 - 3 K 3137/19 festgestellt, dass sämtliche Bedenken und vermeintlichen Gegenargumente der Arbeitsgruppe Kaufpreisaufteilung (AG KPA) gegenüber der Kaufpreisaufteilung nach Jacoby® im BMF-Schreiben vom 31.03.2020 [1] bereits in der im BStBl. veröffentlichten BFH-Rechtsprechung geklärt wurden. Daher wurde in diesem Urteil auch keine Revision zugelassen.
Dieser Auffassung hat sich zwischenzeitlich auch das BMF mit Schreiben vom 10.10.2024 [2] angeschlossen, so dass es sich bei vermeintlichen Gegenargumenten der Arbeitsgruppe Kaufpreisaufteilung (AG KPA), die gelegentlich noch von einzelnen Finanzämtern vorgetragen werden, demnach nur noch um von der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits widerlegte persönliche Meinungsäußerungen handelt.
Die Punkte I. - III. dieses Urteils finden Sie hier.
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I. Freie Verfahrensauswahl gem. ImmoWertV und Öffnungsklausel für Weiter- und Neuentwicklungen
II. Widerlegung aller bisherigen Gegenargumente aus der Finanzverwaltung gegenüber der Kaufpreisaufteilung nach Jacoby®
III. Beurteilungsmaßstab zum Verwerfen der mit der BMF-Arbeitshilfe berechneten Aufteilungsergebnisse
Weiterlesen … BFH-Urteil vom 20.09.2022, IX R 12/21, BStBl. 2024 II, 61
Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude: FG darf die vertragliche Kaufpreisaufteilung nicht durch die mittels der Arbeitshilfe des BMF ermittelte Aufteilung ersetzen.
Hier geht es zum Leitsatz....
Weiterlesen … BFH-Urteil vom 21.07.2020, IX R 26/19, BStBl. II 2021, 372
Das Vergleichs-, das Ertrags- und das Sachwertverfahren können gleichwertig bei Kaufpreisaufteilungen angewendet werden.
Hier geht es zum Leitsatz....
Aufteilung eines Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden - Bewertungsmethode
Hier geht es zum Leitsatz....
Eine Aufteilung des Kaufpreises im notariellen Kaufvertrag wird i.d.R. reibungslos von der Steuerverwaltung anerkannt, sofern diese nicht willkürlich gewählt oder mit einem ungewöhnlich hohen Gebäudeanteil einseitig zu Gunsten des Käufers manipuliert wurde.
Hier geht es zum Leitsatz....
Das Ertragswertverfahren ist nicht mit dem von der Rechtsprechung des BFH verworfenen "Restwertverfahren" zu vergleichen.
Bei primär zu Vermietungszwecken erworbenen Immobilien bietet sich für die Kaufpreisaufteilung das Ertragswertverfahren an.
Hier geht es zum Leitsatz....