Sachverständige Begründungen

Kategorie: Sachverständige Begründungen

Sachverständige Begründungen zum Widerlegen der mit der BMF-Arbeitshilfe berechneten Boden- und Gebäudeanteile

Die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums (= BMF-Arbeitshilfe) ist lediglich eine grobe Schätzung, deren Aufteilungsergebnisse ohnehin für die Finanzverwaltung unverbindlich sind und die zudem sachverständig begründet widerlegbar sind.[1]

Für einen Einspruch gegen die mit der BMF-Arbeitshilfe berechneten Kaufpreisaufteilungen sind neben einem Gutachten auch sog. „sachverständige Begründungen“ zulässig, die gem. BMF nur zurückgewiesen werden dürfen[2], wenn die Berechnung:

  • nicht nachvollziehbar ist,
  • methodische Mängel oder
  • unzutreffende Wertansätze enthält
  • oder wenn die Wahl des Wertermittlungsverfahrens nicht begründet wurde.

 

Die mit Kaufpreisaufteilung.de erstellten PDF-Ausdrucke erfüllen, sofern die Objektangaben vom jeweiligen Nutzer möglichst zutreffend eingetragen werden, die o.a. Auflagen des BMF für sachverständige Begründungen.

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Auswertung der neuen BMF Arbeitshilfe 2.0

Im BFH-Urteil vom 21. 07. 2020 – IX R 26/19 wurde klargestellt, dass die BMF-Arbeitshilfe weder für das Finanzamt noch für den Steuerpflichtigen verbindlich ist,[1] sodass praktisch ein Wahlrecht für Sie besteht, ob Sie die mit der neuen BMF-Arbeitshilfe 2.0 berechneten Ergebnisse entweder akzeptieren oder ablehnen möchten.

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