Die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums (= BMF-Arbeitshilfe) ist lediglich eine grobe Schätzung, deren Aufteilungsergebnisse ohnehin für die Finanzverwaltung unverbindlich sind und die zudem sachverständig begründet widerlegbar sind.
Für einen Einspruch gegen die mit der BMF-Arbeitshilfe berechneten Kaufpreisaufteilungen sind neben einem Gutachten auch sog. „sachverständige Begründungen“ zulässig, die gem. BMF nur zurückgewiesen werden dürfen, wenn die Berechnung:
- nicht nachvollziehbar ist,
- methodische Mängel oder
- unzutreffende Wertansätze enthält
- oder wenn die Wahl des Wertermittlungsverfahrens nicht begründet wurde.
Die mit Kaufpreisaufteilung.de erstellten PDF-Ausdrucke erfüllen, sofern die Objektangaben vom jeweiligen Nutzer möglichst zutreffend eingetragen werden, die o.a. Auflagen des BMF für sachverständige Begründungen.