Verhalten bei Fehlermeldungen beim Berechnungstool
Übersteigt das aus dem eingetragenen "ursprünglichen Baujahr" resultierende Gebäudealter die Gesamtnutzungsdauer?
Das Berechnungstool ist nicht anwendbar, wenn das aus dem eingetragenen „ursprünglichen Baujahr“ resultierende Gebäudealter die jeweilige Gesamtnutzungsdauer übersteigt.
Gesamtnutzungsdauer (pdf 116 kb)
Dies ist bei einem 2019 gekauften Einfamilienhaus der Fall, wenn das ursprüngliche Baujahr bei einer Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren 1938 und älter lautet (2019 – 80 J. = 1939).
In derartigen Fällen ist zusätzlich die Eingabe eines sog. fiktiven Baujahres entsprechend der bereits durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen erforderlich.
(siehe Menü „Berechnungstool“, „Legende zur Toolnutzung“:
„Fiktives Baujahr (vierstellig)“ sowie „Anwendungsempfehlung“)
Übersteigt der Bodenwert den vereinbarten Kaufpreis?
Das Berechnungstool ist nicht anwendbar, wenn der Bodenwert (= Bodenrichtwert x Grundstücksgröße) den vereinbarten Kaufpreis übersteigt.
Da der Kaufpreis verbindlich vereinbart wurde, sollten Sie in derartigen Fällen prüfen, ob es Argumente gibt, um den Bodenwert insgesamt zu reduzieren.
(siehe Bodenwertermittlung von bebauten Grundstücken)
Merke:
Die Berücksichtigung derartiger Korrekturfaktoren erfordert eine explizite, als weitere Anlage einzureichende Nebenrechnung durch den Anwender, so dass der darin berechnete Bodenwert anschließend in das Berechnungstool eingetragen werden kann.)
Prüfen Sie zudem, ob es in Ihrem Fall geringerwertige Grundstücksteilflächen gibt, wie z.B. unbebaubare Böschungen, zusätzliche Gartenflächen u.v.m..
(siehe Legende zur Toolnutzung: „Weitere Grundstücksteilfläche(n) hinzufügen“)
Ansonsten sollten Sie in derartigen Fällen die Einschätzung eines Sachverständigen hinzuziehen.