Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 20.03.2024 - 3 K 3137_19, GuG 2024, 309 - 319
BFH-Urteil vom 20.09.2022, IX R 12/21, BStBl. 2024 II, 61
I. Die Kaufpreisaufteilung nach Jacoby® darf neben dem Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren in Gutachten gleichwertig zur Kaufpreisaufteilung bei Grundstücksanschaffungen gem. § 6 Abs. 1 ImmoWertV ausgewählt und durchgeführt werden.
II. Die Kaufpreisaufteilung nach Jacoby® widerspricht im Grundsatz weder den Vorgaben der §§ 194 ff. BauGB und der ImmoWertV, noch verlässt diese den gesteckten weiten Rahmen der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
III. Die Kaufpreisaufteilung nach Jacoby® führt nach Auffassung der Richter im vorliegenden Fall weder zu einem erkennbar nicht realitätsgerechten Ergebnis, noch stellt das umgekehrte Ertragswertverfahren eine bloße Variante einer unzulässigen Restwertmethode dar. Zudem wird dabei dem Grundsatz der Einzelbewertung gem. der BFH-Rechtsprechung Rechnung getragen.
siehe auch: Reaktionen der Finanzgerichte
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