Wird die Kaufpreisaufteilung nach Dr. Jacoby durch die Finanzverwaltung anerkannt?

Kein Finanzbehördenmitarbeiter, der

  • die gesetzliche Aufgabenstellung gem. §§ 6 und 7 ff. EStG,
  • die Verkehrswertdefinition nach § 194 BauGB,
  • die BFH-Rechtsprechung [1]
  • die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) [1], [5] und [6] sowie
  • die Doktorarbeit von Jürgen Jacoby

sorgfältig und gewissenhaft geprüft hat, hat die Kaufpreisaufteilung nach Jacoby® bisher abgelehnt.

Die Kaufpreisaufteilung nach Dr. Jacoby führt im Vergleich zur BMF-Arbeitshilfe definitiv zu objektiveren sowie in durchschnittlich 6 und in größeren Städten sowie Hochpreisregionen in 8 von 10 Fällen zu höheren Gebäudeanteilen.

Aufgrund dieser im Vergleich höheren Gebäudeanteile versucht es hin und wieder mal ein Finanzamt unser Bewertungsmodell zunächst zurückweisen zu wollen.

Dies können Sie – ebenso wie wir – entspannt sehen.

Übermitteln Sie daher in einem solchen Fall Ihrem Finanzamt einfach unser Musterschreiben zur Erwiderung von vermeintlichen Gegenargumenten des Finanzamts, das alle in den letzten 7 Jahren seit Veröffentlichung der Doktorarbeit vorgebrachten vermeintlichen Gegenargumente der Finanzverwaltung entkräftet,

u.a. anhand der im Bundessteuerblatt (BStBl.) veröffentlichten BFH-Rechtsprechung,

die für alle Finanzämter in Deutschland verbindlich ist.

Dieses Musterschreiben konnte bis dato noch von keinem Finanzamt fachlich erwidert, geschweige denn widerlegt werden.

Zuletzt aktualisiert am 17.12.2025 von Johannes Babatz.