Übersteigt der Bodenwert den vereinbarten Kaufpreis?

Das Berechnungstool ist nicht anwendbar, wenn der Bodenwert (= Bodenrichtwert x Grundstücksgröße) den vereinbarten Kaufpreis übersteigt.

Da der Kaufpreis verbindlich vereinbart wurde, sollten Sie in derartigen Fällen prüfen, ob es Argumente gibt, um den Bodenwert insgesamt zu reduzieren.

(siehe Bodenwertermittlung von bebauten Grundstücken)

Merke:

Die Berücksichtigung derartiger Korrekturfaktoren erfordert eine explizite, als weitere Anlage einzureichende Nebenrechnung durch den Anwender, so dass der darin berechnete Bodenwert anschließend in das Berechnungstool eingetragen werden kann.)

Prüfen Sie zudem, ob es in Ihrem Fall geringerwertige Grundstücksteilflächen gibt, wie z.B. unbebaubare Böschungen, zusätzliche Gartenflächen u.v.m..

(siehe Legende zur Toolnutzung: „Weitere Grundstücksteilfläche(n) hinzufügen“)

Ansonsten sollten Sie in derartigen Fällen die Einschätzung eines Sachverständigen hinzuziehen.

 

Zuletzt aktualisiert am 10.03.2020 von Petra Wutz.