Kategorie: Reaktionen der Steuerverwaltung

Gegenargumente und Anerkennung durch die Finanzverwaltung

Auch nach knapp 4 Jahren seit Veröffentlichung der Doktorarbeit mit dem speziell auf die besonderen Anforderungen bei Kaufpreisaufteilungen zugeschnittenen umgekehrten Ertragswertverfahren gibt es bundesweit weder nachprüfbare Gegenargumente noch Ablehnungsgründe aus der Finanzverwaltung.

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1 BMF-Schreiben vom 31.03.2020, GZ IV C 7– S 3010/20/10001 :002, DOK: 2020/0316625

2 BMF-Schreiben vom 10.10.2020, GZ IV D 4 – S 3010/20/10001 :003, DOK: 2024/0860337