Übersteigt das aus dem eingetragenen "ursprünglichen Baujahr" resultierende Gebäudealter die Gesamtnutzungsdauer?

Das Berechnungstool ist nicht anwendbar, wenn das aus dem eingetragenen „ursprünglichen Baujahr“ resultierende Gebäudealter die jeweilige Gesamtnutzungsdauer übersteigt.

Gesamtnutzungsdauer (pdf 116 kb)

Dies ist bei einem 2019 gekauften Einfamilienhaus der Fall, wenn das ursprüngliche Baujahr bei einer Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren 1938 und älter lautet (2019 – 80 J. = 1939).

In derartigen Fällen ist zusätzlich die Eingabe eines sog. fiktiven Baujahres entsprechend der bereits durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen erforderlich.

(siehe Menü „Berechnungstool“, „Legende zur Toolnutzung“:

„Fiktives Baujahr (vierstellig)“ sowie „Anwendungsempfehlung“)

Zuletzt aktualisiert am 16.03.2020 von Petra Wutz.