Trifft der Bodenrichtwert für jedes Grundstück zu?
Der Bodenrichtwert ist der Durchschnittswert in der dazugehörigen Zone. Das bedeutet, dass es in jeder Bodenrichtwertzone sowohl schlechter als auch besser gelegene Grundstücke gibt, so dass im jeweiligen Einzelfall ggf. entsprechende Anpassungen erforderlich sind.
Die Finanzverwaltung verwendet i.d.R. den vom örtlich zuständigen Gutachterausschuss zum jeweiligen Zeitpunkt festgestellten Bodenrichtwert, so dass Sie dies bei durchschnittlich oder besser gelegenen Grundstücken innerhalb derselben Zone ebenso tun können.
Nur bei deutlich schlechter gelegenen Grundstücken oder bei sich ggf. negativ auswirkenden Objekteigenschaften sollten Sie ggf. einen vor Ort tätigen, qualifizierten Sachverständigen zur Ermittlung eines niedrigeren Bodenwerts hinzuziehen, da ansonsten der steuerlich absetzbare Gebäudeanteil aufgrund der Verwendung des durchschnittlichen Bodenrichtwerts zu Ihren Ungunsten zu gering ausfällt.
Zuletzt aktualisiert am 14.02.2019 von Petra Wutz.