Was zählt zu den Nebenkosten beim Immobilienerwerb, die im Rahmen von Kaufpreisaufteilungen steuerlich geltend gemacht werden können?
Zu den Anschaffungsnebenkosten [1] gehören z. B. Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Maklergebühren und Grundbuchumschreibung.
Kosten der Finanzierung sind dagegen als Werbungskosten sofort abzugsfähig.
1 Anleitung für die Berechnung zur Aufteilung des Grundstückskaufpreises des Bundesfinanzministeriums vom Januar 2016, Seite 1, zu Ziffer 4 in Verbindung mit Schaper „Kaufpreisaufteilung für Eigentumswohnungen im Vergleichswertverfahren – ein Werkstattbericht“ - GuG 2017, Heft 2, S. 101
Zuletzt aktualisiert am 12.04.2019 von Petra Wutz.