Ist das Bewertungstool immer anwendbar?

Das Berechnungstool ist anwendbar, wenn

  • das Gebäudealter die Gesamtnutzungsdauer für den jeweiligen Gebäude-/Objekttyp übersteigt,

    Beispiel für das Mindestbaujahr beim Kauf einer 1947 errichteten Eigentumswohnung am 07.01.2026:
    Gebäudealter: 2026 – 1947 = 79 Jahre < 80 Jahre Gesamtnutzungsdauer

und wenn

  • der Bodenwert (= Bodenrichtwert x Grundstücksgröße) nicht höher als der vereinbarte Kaufpreis ausfällt

    Beispiel für maximal möglichen Bodenwert für eine Eigentumswohnung mit 400/1.000 Miteigentumsanteil:
    Bodenwert: 1.000 € x 500 m² x 400 / 1.000 = 200.000 € < 200.001 € (Kaufpreis)

Tipps:

  • Geben Sie zusätzlich ein fiktives Baujahr gem. BMF-Arbeitshilfe oder gem. Anlage 2 ImmoWertV für die zwischenzeitlich durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen ein.
  • Verwenden Sie bei der Bodenwertermittlung, soweit vorhanden, Umrechnungs- und Korrekturfaktoren des Gutachterausschusses, z.B. für eine größere bzw. kleinere Grundstücksfläche, WGFZ-Anpassung u.v.m.

Ihr Makler oder ein Immobilienmakler Ihrer Hausbank werden Sie dabei bei Bedarf oder bei Fragen hierzu gerne unterstützen.

  • In Fällen, in denen besondere Objekteigenschaften vorliegen, können Sie auch eine Bodenwertermittlung eines vor Ort tätigen Gutachters einholen und in unser Bewertungstool eintragen, deren Kosten i.d.R. auf Stundenbasis abgerechnet werden.

Zuletzt aktualisiert am 06.01.2026 von Johannes Babatz.