Eingabe Baujahr: Ihr Wohngebäude ist älter als 80 Jahre?

Sie haben ein Wohnobjekt z.B. aus dem Jahre 1900? Dann gehen Sie wie folgt vor:

Tragen Sie das Baujahr 1900 in das Feld ursprüngliches Baujahr ein. Zusätzlich brauchen Sie bei sehr alten Gebäuden in der Zeile darunter ein sog. fiktives Baujahr, das bei einem Wohnobjekt nicht länger als 80 Jahre zurückliegen darf, z.B. Kaufjahr 2021 - 80 Jahre = 1941.

Fiktives Baujahr: Jahr der letzten grundlegenden Modernisierung

Am einfachsten ist es, wenn Sie dazu die BMF-Arbeitshilfe (Excel-Tool) verwenden und dort das fiktive Baujahr ausrechnen und es dann in unser Berechnungstool eintragen.

Wenn Sie keine entsprechenden Anhaltspunkte haben, machen Sie es ebenso, wie bei der BMF-Arbeitshilfe in derartigen Fällen hinterlegt, und berücksichtigen pauschal die maximale Alterswertminderung von 70 % ausgehend von Ihrem jeweiligen Kaufjahr, wir z.B.:

Eigentumswohnung

Gesamtnutzungsdauer:  80 Jahre

Max: 70 % Alterswertminderung: 56 Jahre (= 80 Jahre x 70 %)

Kaufjahr: 2020

Fiktives Baujahr:  1964 (= 2020 - 56 Jahre)

Zuletzt aktualisiert am 29.03.2021 von Petra Wutz.