Wo erhalte ich den Bodenrichtwert?

Der örtlich zuständige Gutachterausschuss ermittelt die erschließungsbeitragsfreien Bodenrichtwerte i.d.R. im zweijährigen Turnus und u.U. in kürzeren Zeitabständen.

Je nachdem, ob das zu bewertende Grundstück in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt liegt, ist der Gutachterausschuss entweder bei der Landkreisverwaltung bzw. beim Landratsamt oder bei der jeweiligen Stadtverwaltung angesiedelt.

Dort erhalten Sie den zum Kaufvertragsdatum jeweils aktuellen Bodenrichtwert nach Angabe der jeweiligen Adresse, Flurstücksnummer und, falls erforderlich, der Nutzungsart auf dem jeweils zu bewertendem Grundstück, wie z.B. Wohnen, gemischte oder ausschließlich gewerbliche Nutzung.

Zuletzt aktualisiert am 14.02.2019 von Petra Wutz.