Welches Baujahr ist bei Kaufpreisaufteilungen einzutragen, wenn seit der Erbauung zwischenzeitlich sukzessiv mehrere Modernisierungsmaßnahmen in verschiedenen Jahren durchgeführt wurden (Teilmodernisierungen)?

In Bewertungsfällen, in denen z.B. im Jahr 2000 die Fenster, Außentüren sowie die Heizungsanlage ausgetauscht und im Jahr 2008 das Dach und die Außenwände inkl. der jeweils dazugehörigen Wärmedämmung erneuert wurden o.ä., ist das vereinfachte Berechnungstool eine kostengünstige Alternative gegenüber einer deutlich teureren sachverständigen Begründung oder einem Gutachten:

 http://kaufpreisaufteilung.de/fiktives-baujahr-modernisierungen.html

Dieses neu eingeführte, vereinfachte Berechnungstool ist derzeit aber noch nicht allgemein anerkannter Stand der Technik, was sich zukünftig aber ändern könnte.

Tipp: Stimmen Sie sich sicherheitshalber bereits vor dem Ausfüllen dieses Berechnungstools zur Kaufpreisaufteilung mit dem jeweils dafür zuständigen Mitarbeiter der Finanzverwaltung anhand des hier explizit bereitgestellten PDF-Ausdrucks bzgl. des hiermit berechneten fiktiven Baujahres ab, um somit die Anerkennungswahrscheinlichkeit der im Anschluss mit Kaufpreisaufteilung.de berechneten Aufteilungsergebnisse zu erhöhen.

Zuletzt aktualisiert am 29.03.2021 von Petra Wutz.