Wo kann bei Bedarf das Baujahr sowie das jeweilige Durchführungsjahr von genehmigungspflichtigen Anbau-, Umbau- oder von entsprechenden Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen nachgefragt werden?

Falls Sie sich bzgl. des ursprünglichen Baujahrs oder bzgl. des Durchführungsjahres für die o.a. Maßnahmen nicht sicher sind, können Sie diese i.d.R. bei der Bauverwaltung Ihrer Stadt bzw. Gemeinde oder beim örtlich zuständigen Landkreis bzw. beim Landratsamt anhand von Adresse, Flurstücksnummer und ggf. des bzw. der Namen der früheren Grundstückseigentümer erfragen. Diese sind u.a. im Bestandsverzeichnis und oftmals noch in Abteilung I des Grundbuchblattes eingetragen.

Zuletzt aktualisiert am 14.02.2019 von Petra Wutz.