Ihr kosten­günsti­ges Bewertungs­tool für Kaufpreis­aufteilungen nach Dr. Jacoby

Von der Rechtsprechung [1] und der grundlegenden Fachliteratur [2] akzeptiert.

Rechner zur Kaufpreisaufteilung

Testen Sie mit unserer kostenlosen Ersteinschätzung, ob sich unser Tool für Sie lohnt!

Die BMF-Arbeitshilfe und die darin enthaltenen Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren beruhen darauf, dass die Finanzverwaltung den wesentlichen Unterschied zwischen der allgemeinen Aufgabenstellung „Verkehrswertermittlung“ und der speziellen Aufgabenstellung „Aufteilung eines Verkehrswerts bzw. Gesamtkaufpreises“ (= 100 %) bisher noch nicht umgesetzt bzw. berücksichtigt hat.

Denn der BMF-Arbeitshilfe liegt analog zu einer Verkehrswertermittlung die Annahme (Konvention) zugrunde, dass das jeweilige beim Kauf erworbene Gebäude alsbaldig bzw. sofort abgerissen werden dürfe. In der Folge fließt daher der ausschließlich für unbebaute Grundstücke festgesetzte Bodenrichtwert (= ungedämpfter Bodenwert) in die Berechnung ein (siehe linker Teil der nachfolgenden Grafik).

Legt man dagegen die tatsächliche gesetzliche Aufgabenstellung zugrunde und berücksichtigt, dass gem. §§ 6 und 7 Einkommensteuergesetz (EStG) der Vermietungsbetrieb über die (Rest-)Nutzungsdauer fortzuführen ist, darf in der Folge die vorhandene und beim Kauf erworbene Bebauung nicht sofort abgerissen werden, so dass über diesen Zeitraum ein Bodenwert unter Berücksichtigung der vorhandenen baulichen Anlagen (= gedämpfter Bodenwert) maßgeblich ist (siehe rechter Teil der nachfolgenden Grafik).

Ansonsten wird u.U. der Bodenwertanteil am Verkehrswert / Gesamtkaufpreis (= 100 %) zu Lasten des Steuerpflichtigen ungenau (vergleiche sog. Insichverschiebung in der nachfolgenden Grafik).

Die Kaufpreisaufteilung nach Dr. Jacoby berücksichtigt im Gegensatz zur BMF-Arbeitshilfe die o.a. gesetzliche Aufgabenstellung, so dass in der Folge der Gebäudeanteil zugunsten des Steuerpflichtigen i.d.R. entsprechend höher ausfällt.

Abbildung: Auswirkung einer Dämpfung des Bodenwerts auf die Wertanteile des Bodens und der baulichen Anlage am Verkehrswert eines bebauten Grundstücks (Kleiber, Verkehrswertermittlung von Grundstücken, 10. Auflage, 2080) inkl. eigener Darstellung der farblich hervorgehobenen Abweichung gegenüber der gesetzlichen Aufgabenstellung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 i. V. m. § 7 Abs. 4 EStG, dass bei der BMF-Arbeitshilfe der Wert des Grund und Bodens einerseits sowie des Gebäudes anderseits nicht unabhängig voneinander ermittelt werden, anhand hier beispielhaft dargestellter Boden- und Gebäudeanteile von 52 % und 48 % im Vergleich zu 60 % und 40 %.

Weitere und detailliertere Infos hierzu finden Sie in der Definition der gesetzlichen Aufgabenstellung und in unserem Musterschreiben zur Erwiderung von vermeintlichen Gegenargumenten des Finanzamts mit den dazugehörigen in Anlage 5 aufgeführten Fundstellen aus der im Bundessteuerblatt veröffentlichten BFH-Urteilen, die verbindlich und von der Finanzverwaltung in Deutschland zwingend einzuhalten sind.

Siehe auch hierzu unsere Zusammenstellung der BFH-Rechtsprechung zur Widerlegung sämtlicher Gegenargumente der Finanzverwaltung.

Kaufpreisaufteilung nach Dr. Jacoby basiert auf dem seit Jahrzehnten in der Praxis der Verkehrswertermittlung bewährten umgekehrten Ertragswertverfahren und erfüllt die Vorgaben

  1. der BFH-Rechtsprechung [1]
  2. der ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung) [1] und [2]
  3. der gesetzlichen Aufgabenstellung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG mit einem aufgrund der Verpflichtung zur Fortführung des Betriebs durch den Erwerber ggf.
    • objektspezifisch anzupassenden Boden(richt)wert [3]
    • unter Berücksichtigung der (Rest-)Nutzungsdauer gem. § 7 EStG und gem. § 4 Abs. 3 Satz 1 ImmoWertV [4]

und kann daher von der Finanzverwaltung bundesweit anerkannt werden.

 

Vorteile für Sie:

  • schnelle und einfache Eingaben
  • kostengünstiges Bewertungstool [5]
  • unmittelbare Ausgabe der Kaufpreisaufteilungsergebnisse
  • sofortiger PDF-Ausdruck als Anlage für Ihre Steuererklärung und notarielle Kaufverträge
  • bis zu 3 alternative Berechnungen zum direkten Vergleich im Jahrespaket und im Jahresabo

Denn mit dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 10.10.2024 [6] wurden sämtliche Bedenken in der vorherigen BMF-Email vom 31.03.2020 [7] für gegenstandslos erklärt.

Weitere Infos zum BMF-Schreiben vom 10.10.2024 und zur BMF-E-Mail vom 31.03.2020

Falls dennoch mal ein Finanzamt die Kaufpreisaufteilung nach Dr. Jacoby zunächst mal zurückweisen möchte, reichen Sie bitte unser Musterschreiben beim Finanzamt als Einspruch ein:

Musterschreiben zur Erwiderung von vermeintlichen Gegenargumenten des Finanzamts

Wissenschaftlich bestätigt[8] wurde, dass man bei seit 2014 vereinbarten Immobilienkäufen mit der Kaufpreisaufteilung nach Jacoby® durchweg die höchsten Gebäudeanteile erhält.

Prof. Dr. Ullrich Werling / Prof. Dr. Robert Breitkreuz, Die steuerliche Kaufpreisaufteilung - ein Verfahrensvergleich, GuG 2025, 142

Mit der Kaufpreisaufteilung nach Dr. Jacoby kann man zwar nicht bei allen, aber dennoch beim Großteil aller Immobilienkäufe in Deutschland über dem jeweiligen mit der BMF-Arbeitshilfe berechneten Gebäudeanteil bzw. -wert liegen.

Daher stellen wir zum frühzeitigen Erkennen von Fällen, in denen sich die 124,95 € für eine Einzelbewertung für Sie nicht lohnen, die kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung.

Probieren Sie es aus.

1 Siehe Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 20.03.2024 - 3 K 3137/19, NWB XAAAJ-71213 im Nachgang zur Revision gem. BFH-Urteil vom 21. 07. 2020 – IX R 26/19 BStBl II 2021, 373  i.V.m. dem BFH-Urteil vom 20. 09. 2022, IX R 12/21, BStBl. 2024 II, 61 sowie BFH-Urteil vom 07. 10. 2025 – IX R 26/24

2 Kleiber, Verkehrswertermittlung von Grundstücken, 10. Auflage, 2023, Köln, Reguvis Fachmedien GmbH, S. 2110 ff.

3 gem. § 40 Abs. 2 und Abs. 5, § 24 Abs. 1 Satz 2, § 26 Abs. 2 ImmoWertV 2021 siehe hierzu: BFH-Urteil vom 15. 01. 1985 - IX R 81/83, BStBl II 1985, 252 und BFH-Urteil vom 07. 10. 2025 – IX R 26/24 (a. a. O.).

4 Siehe BFH-Urteil vom 07. 10. 2025 – IX R 26/24 (a. a. O.).

5 Deutlich teurere Gutachten oder zusätzliche sachverständige Unterstützung brauchen Sie daher nur bei Immobilien mit sehr speziellen Objekteigenschaften und Gegebenheiten beauftragen, die einer individuellen, detaillierteren und somit zeitaufwendigeren Bewertung bedürfen.

6 BMF-Schreiben vom 10.10.2020, GZ IV D 4 – S 3010/20/10001 :003, DOK: 2024/0860337

7 BMF-Email vom 31.03.2020, GZ IV C 7– S 3010/20/10001 :002, DOK: 2020/0316625

8 Werling/Breitkreuz, Die steuerliche Kaufpreisaufteilung - ein Verfahrensvergleich, GuG 2025, 139

Ihre Vorteile

  • schnelle und einfache Eingaben
  • kostengünstiges Bewertungstool [5]
  • unmittelbare Ausgabe der Kaufpreisaufteilungsergebnisse
  • sofortiger PDF-Ausdruck als Anlage für Ihre Steuererklärung und notarielle Kaufverträge
  • bis zu 3 alternative Berechnungen zum direkten Vergleich im Jahrespaket und im Jahresabo
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Häufige Fragen in Zusammenhang mit der Berechnung für Kaufpreisaufteilungen

In welchen Fällen könnte sich die Bestellung der Kaufpreisaufteilung nach Jacoby® für Sie rentieren?

Berechnen Sie gem. dem BFH-Urteil vom 21. 07. 2020, IX R 26/19 (Rz. 25 und Rz. 34) überschlägig den Bodenanteil in %:

 

Bodenanteil in %   = (Bodenwert x 100 %) / Kaufpreis (ohne Nebenkosten)

(Bodenwert = Bodenwert in €/m² x Grundstücksfläche)

 

Vergleichen Sie anschließend dieses Ergebnis mit dem Bodenanteil des Finanzamts gem. der BMF-Arbeitshilfe.

 

Hierbei gilt der Grundsatz:

Je weiter der Bodenanteil gem. der BMF-Arbeitshilfe über dem von Ihnen überschlägig berechneten Bodenanteil liegt, desto eher lohnt sich die Bestellung der Kaufpreisaufteilung nach Jacoby®, wie z.B. in folgendem Fall:

Bodenanteil gem. der BMF-Arbeitshilfe 53 %      >   Ihr überschlägiger Bodenanteil 44 %

Hintergrundwissen & Urteile

Kategorie: Veröffentlichungen

Impulsvorträge beim Kammerfachtag 2024 der Steuerberaterkammer München

Themen:

  • Kaufpreisaufteilung Grund & Boden
  • Bodenrichtwerte & Bewertung ohne Verkaufsfälle
  • Verkürzte Abschreibung

Hier finden Sie die Vortragsunterlagen zu oben genannter Veranstaltung.


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Wir bedanken uns ganz herzlich bei Jasper Schouw mit seinem Podcast "Ton, Steine, Steuern". Schauen Sie sich insbesondere 3:30 - 4:10 in seinem Video an.