Vergleich mit der BMF-Arbeitshilfe

Ein direkter Vergleich ist nicht möglich, da die BMF-Arbeitshilfe nicht zu marktkonformen Aufteilungsergebnissen führt. Dieses würde sich auch im Falle der derzeit diskutierten Wiedereinführung der Baukosten-Regionalfaktoren im Zuge der ImmoWertR nicht ändern.

Unabhängig davon fallen die mit diesem Berechnungstool und mit der BMF-Arbeitshilfe berechneten Gebäude- und Bodenanteile mal zugunsten mal zu Lasten des jeweiligen Steuerpflichtigen bzw. der Finanzverwaltung aus. Dementsprechend lohnt sich in der aktuellen Übergangsphase im jeweiligen Einzelfall der Vergleich von deren jeweiligen Aufteilungsergebnissen:

Die BMF-Arbeitshilfe lässt im Gegensatz zum hier bereitgestellten Berechnungstool den notariell vereinbarten Kaufpreis bei der Berechnung der prozentualen Gebäude- und Bodenanteile unberücksichtigt und begrenzt zudem die Wertminderung wegen Alters für das bzw. die Gebäude auf maximal 70 %.


Daher ist die BMF-Arbeitshilfe u.a. vorzuziehen, wenn z.B.:

  • Kaufpreis    Bodenwert    
  • Gesamtnutzungsdauer    Gebäudealter
  • Restnutzungsdauer  << 30 % der Gesamtnutzungsdauer

Legende:

≤ kleiner als bzw. gleich
<< deutlich kleiner


Besonderheiten der BMF-Arbeitshilfe im Vergleich zu Kaufpreisaufteilung.de:

  • Verwendung einer Mindestrestnutzungsdauer bei älteren Gebäuden
  • Keine Berücksichtigung von Reparatur- oder sonstigem Investitionsbedarf, soweit dieser den notariell vereinbarten Kaufpreis gemindert hat.
  • Modernisierungsmaßnahmen,
    • deren Durchführung über 20 Jahre zurückliegt, werden nicht in die Bewertung einbezogen und
    • Maßnahmen, deren Durchführung zwischen 11 und 20 Jahre zurückliegt, verlängern die Restnutzungsdauer nur anteilig.
  • Bei vergleichsweise großen Grundstücken fließt i.d.R. der Bodenwert der gesamten Grundstücksfläche in die zur Kaufpreisaufteilung erforderliche Verhältnisbildung ein, sofern der Gutachterausschuss keine für den jeweiligen Bodenrichtwert maßgebliche (ggf. maximale) Grundstücksgröße definiert.

Ausnahme: Ein- und Zweifamilienwohnhäuser mit Wohnbauflächen von 500 m² sowie sog. "Hinterland" pauschal 25 % des Bodenrichtwerts für die restliche Grundstücksfläche.