Liegenschaftszinssätze

Sofern vom Gutachterausschuss keine Liegenschaftsszinsätze für die jeweils zu bewertende Objektart ermittelt bzw. veröffentlicht werden, können die nachfolgenden Spannen [1] eine erste Orientierung darstellen:

Ein-, Zwei- und Dreifamilienwohnhäuser inkl. Doppelhaushälften und Reihenhäusern 2,0 bis 4,0 %
Eigentumswohnungen 2,0 bis 4,5 %
Villen 0,5 bis 2,5 %
Mehrfamilienwohnhäuser 4,0 bis 6,0 %
Geschäftshäuser 6,0 bis 7,5 %
Bürohäuser 6,0 bis 7,5 %
Warenhäuser; SB- und Fachmärkte 6,5 bis 8,5 %
Verbrauchermärkte, Einkaufszentren 6,5 bis 9,0 %
Hotels und Gaststätten 6,5 bis 8,5 %
Hotels und Gaststätten 6,5 bis 8,5 %
Freizeitimmobilien (Tennishallen) 6,5 bis 9,0 %
Kliniken, Reha-Einrichtungen 6,5 bis 8,5 %
Alten- und Pflegeheime 6,5 bis 8,5 %
Parkhäuser, Tankstellen 6,5 bis 9,0 %
Lagerhallen 6,5 bis 9,0 %
Produktionsgebäude 6,5 bis 9,0 %
Landwirtschaftlich genutzte Objekte 6,5 bis 8,5 %
  • Abweichungen sind im Einzelfall möglich
  • Aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage können derzeit auch u.U. geringere Liegenschaftszinssätze gewählt werden, z.B. 0,5 bis 1% weniger an Top-Standorten.

Liegenschaftszinssätze gem § 193 BewG.

  • 3 Prozent für Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum, das wie Ein- und Zweifamilienhäuser gestaltet ist,
  • 5 Prozent für Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum, das nicht unter Nummer 1 fällt,
  • 5,5 Prozent für gemischt genutzte Grundstücke mit einem gewerblichen Anteil von bis zu 50 Prozent, berechnet nach der Wohn- und Nutzfläche, sowie sonstige bebaute Grundstücke,
  • 6 Prozent für gemischt genutzte Grundstücke mit einem gewerblichen Anteil von mehr als 50 Prozent, berechnet nach der Wohn- und Nutzfläche, und
  • 6,5 Prozent für Geschäftsgrundstücke und Teileigentum.

1 Vergleiche Kleiber-digital „Verkehrswertermittlung von Grundstücken“, Teil IV, Nr. 2, Abschnitt 3, Syst. Darst. Ertragswertverfahren Unterabschnitt 2: Ertragswertverfahren (§§ 17 bis 20 ImmoWertV), Kap. 2.3.6.1, Rn. 255 sowie für die gewerblich genutzten Objekte zusätzlich Anl. 3 BelWertV