Kaufpreisaufteilungen bei Grundstücksanschaffungen - Quo vadis?

Steht die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums vor dem Aus? Welche Alternativen gibt es?

Aufsatz im Deutschen Steuerrecht (DStR, 2020, S. 481 ff.) von Dr.-Ing. Jürgen Jacoby und Stefan Geiling

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Richter BFH a.D. Dr. Ulrich Dürr schreibt zum anhängigen BFH-Verfahren IX R 26/19 zur BMF-Arbeitshilfe als sog. typisiertes Verfahren:

„Ausgehend von dem BFH-Urteil v. 16.9.2015, IX R 12/14 (BStBl II 2016, 397), das die Gesamtwürdigung der Einzelumstände hervorhebt, dürfte die Tendenz in die Richtung der Zurückdrängung der typisierenden Aufteilung gehen. Der Entscheidung kommt für die Praxis weitreichende Bedeutung zu. Entsprechende Fälle sind daher bis zu der erwarteten Grundsatzentscheidung des BFH offen zu halten.“

siehe https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/arbeitshilfe-des-bmf-zur-kaufpreisaufteilung_166_512402.html

Wichtige Info!

Für alle, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Steuererklärungen anzugeben oder hierzu bereits laufende Verfahren haben sowie Einsprüche eingelegt oder Klagen eingereicht haben:

Aufgrund des anhängigen BFH-Verfahrens IX R 26/19 kann gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden, bis feststeht, ob die bisher angewendete Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums überhaupt für Kaufpreisaufteilungen geeignet ist (siehe https://www.n-tv.de/ratgeber/Kaufpreisaufteilung-notariell-festlegen-article21586706.html (letzter Absatz)).

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