Liegenschaftszinssätze

Sofern vom Gutachterausschuss keine Liegenschaftsszinsätze für die jeweils zu bewertende Objektart ermittelt bzw. veröffentlicht werden, können die nachfolgenden Spannen [1] eine erste Orientierung darstellen:

Liegenschaftszinssätze gem § 193 BewG.

  • 3 Prozent für Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum, das wie Ein- und Zweifamilienhäuser gestaltet ist,
  • 5 Prozent für Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum, das nicht unter Nummer 1 fällt,
  • 5,5 Prozent für gemischt genutzte Grundstücke mit einem gewerblichen Anteil von bis zu 50 Prozent, berechnet nach der Wohn- und Nutzfläche, sowie sonstige bebaute Grundstücke,
  • 6 Prozent für gemischt genutzte Grundstücke mit einem gewerblichen Anteil von mehr als 50 Prozent, berechnet nach der Wohn- und Nutzfläche, und
  • 6,5 Prozent für Geschäftsgrundstücke und Teileigentum.

1 Vergleiche Kleiber-digital „Verkehrswertermittlung von Grundstücken“, Teil IV, Nr. 2, Abschnitt 3, Syst. Darst. Ertragswertverfahren Unterabschnitt 2: Ertragswertverfahren (§§ 17 bis 20 ImmoWertV), Kap. 2.3.6.1, Rn. 255 sowie für die gewerblich genutzten Objekte zusätzlich Anl. 3 BelWertV