Gibt es Erfahrungswerte für Liegenschaftszinssätze für die verschiedenen Gebäudetypen?

Sofern vom Gutachterausschuss keine Liegenschaftszinssätze für die jeweils zu bewertende Objektart ermittelt bzw. veröffentlicht werden, können die nachfolgenden Spannen [1] - ausgehend zunächst vom jeweiligen Mittelwert - eine erste Orientierung darstellen:

Ein-, Zwei- und Dreifamilienwohnhäuser
inkl. Doppelhaushälften und Reihenhäusern

2,0 bis 4,0 %  
Eigentumswohnungen 1,5 bis 4,5 %  
Villen 0,5 bis 2,5 %  
Mehrfamilienwohnhäuser 4,0 bis 6,0 %  
Geschäftshäuser 6,0 bis 8,0 % Abweichungen
Bürohäuser 5,5 bis 7,5 % Sind im jeweiligen
Warenhäuser, SB- und Fachmärkte 6,5 bis 8,5 % Einzelfall möglich!
Verbrauchermärkte, Einkaufszentren 6,5 bis 9,0 %  
Hotels und Gaststätten 6,5 bis 8,5 %  
Freizeitimmobilien (Tennishallen) 6,5 bis 9,0 %  
Kliniken, Reha-Einrichtungen 6,5 bis 8,5 %  
Alten- und Pflegeheime 6,5 bis 8,5 %  
Parkhäuser, Tankstellen 6,5 bis 9,0 %  
Lagerhallen 6,5 bis 9,0 %  
Produktionsgebäude 6,5 bis 9,0 %  
Landwirtschaftlich genutzte Objekte 6,5 bis 8,5 %  

 

Zu beachten ist bei der Auswahl des Liegenschaftszinssatzes aber folgender Grundsatz:

Je niedriger der Liegenschaftszins gewählt wird,

desto höher fällt i.d.R. der Gebäudeanteil aus

und

desto höher ist die Wahrscheinlichkeit späterer kritischer Nachfragen durch die Finanzverwaltung,

die dann ggf. die Nachreichung sachverständiger Dienstleistungen als kostenpflichtigen Nachweis erfordern.

 

Tipp: Wählen Sie daher im Zweifelsfall lieber einen moderaten anstelle eines extrem niedrigen Liegenschaftszinssatzes. Es sei denn, dass Letzterer im Bedarfsfall später tatsächlich mit hoher Wahrscheinlichkeit durch einen Sachverständigen belegt werden kann.

Es empfiehlt sich daher, sich bereits vor dem Ausfüllen dieses Berechnungstools zur Kaufpreisaufteilung mit dem jeweils dafür zuständigen Mitarbeiter der Finanzverwaltung bzgl. einer für diesen akzeptablen Spannbreite für den Liegenschaftszinssatz abzustimmen, um somit die Anerkennungswahrscheinlichkeit der mit Kaufpreisaufteilung.de berechneten Aufteilungsergebnisse zu erhöhen.

1 Vergleiche Kleiber-digital „Verkehrswertermittlung von Grundstücken“, Teil IV, Nr. 2, Abschnitt 3, Syst. Darst. Ertragswertverfahren Unterabschnitt 2: Ertragswertverfahren (§§ 17 bis 20 ImmoWertV), Kap. 2.3.6.1, Rn. 255 sowie für die gewerblich genutzten Objekte zusätzlich Anl. 3 BelWertV.

Zuletzt aktualisiert am 28.04.2020

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