Aktuelles
Positive Auswirkungen des BFH-Urteils vom 20.09.2022, IX R 12/21[1] für die Anerkennung der Kaufpreisaufteilung nach Jacoby® als aktueller Stand der Technik sowohl durch die Finanzämter als auch durch die Finanzgerichte in Deutschland.
- Freie Verfahrensauswahl gem. ImmoWertV und Öffnungsklausel für Weiter- und Neuentwicklungen, wie z.B. die Kaufpreisaufteilung nach Jacoby®
- Widerlegung aller bisherigen Gegenargumente aus der Finanzverwaltung gegenüber der Kaufpreisaufteilung nach Jacoby®
- Beurteilungsmaßstab zum Verwerfen der mit der BMF-Arbeitshilfe berechneten Aufteilungsergebnisse
zu 1.
Neben Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung[2] wurde im BFH-Urteil vom 20.09.2022, IX R 12/21 festgelegt, dass neben den klassischen Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren auch deren Varianten sowie Weiter- und Neuentwicklungen zulässig sind, was somit auch die im Grundlagenwerk der Verkehrswertermittlung[3] beinhaltete Kaufpreisaufteilung nach Jacoby® gem. § 21 Abs. 2 i.V.m. § 11 ImmoWertV einschließt, die auf einer hier downloadbaren Doktorarbeit beruht.
zu 2.
Des Weiteren werden anhand des BFH-Urteils vom 20.09.2022, IX R 12/21, Randziffer 41 und Randziffer 47 alle bisherigen Gegenargumente der Finanzverwaltung bzgl. der Kaufpreisaufteilung nach Jacoby® gem. § 21 Abs. 2 i.V.m. § 11 ImmoWertV geklärt bzw. widerlegt:
zu 3.
Anhand des BFH-Urteils vom 20.09.2022, IX R 12/21, Rz. 47 können die mit der BMF-Arbeitshilfe[4] berechneten Aufteilungsergebnisse problemlos abgelehnt werden. Dies gilt umso eher, je weiter der damit berechnete Immobilienwert (100 %) vom jeweiligen Kaufpreis (ohne Anschaffungsnebenkosten) entfernt liegt:
Beispiel Summe des Immobilienwerts gem. BMF-Arbeitshilfe (100 %) vs. Kaufpreis (pdf)
1 BFH-Urteil vom 20. 09. 2022, IX R 12/21, https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202210240/
2 BFH-Urteil vom 21. 07. 2020 – IX R 26/19, BStBl II 2021, 372
3 Kleiber, Marktwertermittlung nach ImmoWertV (a. a. O.), Kleiber-digital (a. a. O.)
4 Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung) des Bundesministeriums der Finanzen
Weitere Zurückweisungsgründe für die BMF-Arbeitshilfe
Bei allen drei in der BMF-Arbeitshilfe beinhalteten Varianten eines Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahrens gem. BewG fehlen gem. dem BFH-Urteil vom 21.07.2020 – IX R 26/19, BStBl II 2021, 373, Rz. 26, Rz. 29 und Rz. 31 nachgewiesenermaßen jeweils die „Gesamtumstände des Kaufobjekts“. Ebenso fehlen die Marktgegebenheiten beim Gebäudewert bei der in der BMF-Arbeitshilfe beinhalteten Variante eines vermeintlichen Sachwertverfahrens (siehe „systemischer Fehler“ im BFH-Urteil vom 21.07.2020 – IX R 26/19, (a. a. O.), Rz. 39 ff.).
Aktuelle Informationen zum Thema Kaufpreisaufteilung, die stetig erweitert werden:
04.06.2022

Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes nach § 7 Abs. 4 S. 2 EStG im Lichte der neuen ImmoWertV 2021
Aufsatz im Deutschen Steuerrecht (DStR, 2022, Heft 22, S. 1080 ff.) von Dr.-Ing. Jürgen Jacoby und Stefan Geiling
14.08.2021

Kritische Bestandsaufnahme der neuen BMF-Arbeitshilfe 2.0 zur Kaufpreisaufteilung bei Grundstücksanschaffungen
Aufsatz im Deutschen Steuerrecht (DStR, 2021, Heft 32, S. 1855 ff.) von Dr.-Ing. Jürgen Jacoby und Stefan Geiling
downloadbar und bestellbar unter:
08.2021

Kaufpreise korrekt aufteilen - Grundstückserwerb
Ein richtungsweisendes Urteil des Bundesfinanzhofs besagt, dass die Arbeitshilfe des Bundministerium für Finanzen zur Aufteilung des Kaufpreises bei Grundstücksanschaffungen ungeeignet ist. Die Folgen für die tägliche Praxis sind weitreichend und sollten unbedingt beachtet werden.
Beitrag im Datev-Magazin 08-2021 von Stefan Geiling und Dr.-Ing. Jürgen Jacoby
downloadbar unter:
27.03.2021

Kaufpreisaufteilungen bei Grundstücksanschaffungen 2.0 - das Ende der BMF-Arbeitshilfe
Aufsatz im Deutschen Steuerrecht (DStR, 2021, Heft 12, S. 705 ff.) von Dr.-Ing. Jürgen Jacoby und Stefan Geiling
downloadbar und bestellbar unter:
17.03.2020

Kaufpreisaufteilungen bei Grundstücksanschaffungen - Quo vadis?
Steht die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums vor dem Aus? Welche Alternativen gibt es?
Aufsatz im Deutschen Steuerrecht (DStR, 2020, S. 481 ff.) von Dr.-Ing. Jürgen Jacoby und Stefan Geiling
downloadbar und bestellbar unter:
Richter BFH a.D. Dr. Ulrich Dürr schreibt zum anhängigen BFH-Verfahren IX R 26/19 zur BMF-Arbeitshilfe als sog. typisiertes Verfahren:
„Ausgehend von dem BFH-Urteil v. 16.9.2015, IX R 12/14 (BStBl II 2016, 397), das die Gesamtwürdigung der Einzelumstände hervorhebt, dürfte die Tendenz in die Richtung der Zurückdrängung der typisierenden Aufteilung gehen. Der Entscheidung kommt für die Praxis weitreichende Bedeutung zu. Entsprechende Fälle sind daher bis zu der erwarteten Grundsatzentscheidung des BFH offen zu halten.“
Wichtige Info!
Für alle, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Steuererklärungen anzugeben oder hierzu bereits laufende Verfahren haben sowie Einsprüche eingelegt oder Klagen eingereicht haben:
Aufgrund des anhängigen BFH-Verfahrens IX R 26/19 kann gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden, bis feststeht, ob die bisher angewendete Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums überhaupt für Kaufpreisaufteilungen geeignet ist (siehe https://www.n-tv.de/ratgeber/Kaufpreisaufteilung-notariell-festlegen-article21586706.html (letzter Absatz)).
23.07.2019
Vortrag beim LVS-Immobilientag für Sachverständige in München
Hier finden Sie die Vortragsunterlagen zu oben genannter Veranstaltung.
Thema: Vorstellung eines vereinfachten Bewertungsmodells zur Kaufpreisaufteilung.